Die Wohngeldstelle der Stadt Flensburg hat nun die Vorbereitung zur Umsetzung des Heizkostenzuschussgesetzes abgeschlossen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt zum 01.09.2022. Entsprechende Bescheide werden ab Anfang September verschickt.
Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Aktuelle Informationen stehen unter www.flensburg.de/Wohngeld zur Verfügung.