Im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl wurden die Regelungen zum Aufstellen von Wahlplakaten an die aktuelle Situation angepasst.
Durch die zunehmende Zahl von Bewerbern um ein Bundestagsmandat wird die bisherige Möglichkeit der Plakatierung auf dazu errichteten Stellwänden durch die Möglichkeit des freien Plakatierens ergänzt. Dabei sollen analog zur Europawahl 2019 eine Begrenzung hinsichtlich Größe und Zahl der Plakate vorgenommen werden:
Die Wahlsichtwerbung im Stadtgebiet zur Bundestagswahl 2021 wird für die zugelassenen Parteien/Wählergruppierungen mit Stellschildern/Plakaten bis zur Größe A1 erlaubt.
Die Höchstzahl der Stellschilder/Plakate wird für jede Partei/Wählergruppe auf 100 festgelegt. Die Anzahl der Stellschilder/Plakate darf dabei 3 pro Wahlbezirk nicht übersteigen.
Wahlplakate im Stadtgebiet
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