Um auf die aktuelle Lage zu reagieren und die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, sowie die Bürger*innen und die Verwaltungsmitarbeiter*innen vor Infektionen zu schützen, gilt ab dem heutigen 10.01.2022 in sämtlichen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung.
Die Stadt Flensburg bietet ihre Dienstleistungen weiterhin in vollem Umfang an und auch Terminbuchungen sind nach wie vor möglich. Besucher*innen müssen ab sofort jedoch entweder geimpft, getestet oder nachweislich genesen sein, wenn sie die Flensburger Verwaltungsstellen betreten. Kontrolliert werden sie von entsprechendem Sicherheitspersonal in den Eingangsbereichen.
Es wird aber weiterhin Ausnahmen geben in den Bereichen, die für die Klärung von persönlich und wirtschaftlichen Gefährdungslagen zuständig sind. Die von einer Notlage Betroffenen werden gebeten, telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung Kontakt aufzunehmen und eine individuelle Vorgehensweise abzusprechen.
Ausnahmen bestehen für Kinder bis zur Einschulung und für minderjährige Schüler*innen entsprechend der Regelungen der Landesverordnung sowie für Personen, für die durch ein ärztliches Attest keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Dann ist ein Testnachweis gemäß 8 2 Satz Nr. 6 SchAusnahmV vorzulegen, sofern nicht durch ein ärztliches Attest -aufgrund einer anerkannten schwerwiegenden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung- die Durchführung einer Testung unmöglich ist und eine unzumutbare Härte darstellt.
Informationen zur Corona-Pandemie in Flensburg und zu den geltenden Regeln finden Sie unter www.flensburg.de/corona.
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